Der neue SEPA-Zahlungsverkehr in Europa

Der Euro ist seit 1999 die gemeinsame Währung innerhalb der europäischen Union. SEPA (Single Euro Payments Area) vereinheitlicht nun auch den elektronischen Zahlungsverkehr. Von Überweisungen bis zum Electronic Banking. Gemäß EU-Verordnung muss damit auch in Österreich bis 1. Februar 2014 die Umstellung auf den gemeinsamen EU-Standard abgeschlossen sein.

Der SEPA-Zahlungsverkehr

Mit „SEPA“ (Single Euro Payments Area) ist das vereinte Europa auch im Zahlungsverkehr Wirklichkeit geworden. Der europäische Zahlungsverkehrsraum präsentiert sich dabei schneller, sicherer und noch einfacher. Mit der Einführung von SEPA verfolgen die teilnehmenden Länder das Ziel, einen einheitlichen Zahlungsverkehr zu gleichen Bedingungen zu schaffen. Euro-Zahlungen im In- und Ausland werden so gleichgestellt. Privatkunden und Unternehmen benötigen in Europa zukünftig nur noch ein einziges Konto. Von diesem aus können alle Überweisungen oder Einzüge erfolgen - schnell, effizient und sicher.

Zu den 32 SEPA-Ländern zählen:

  • Alle 27 EU-Mitgliedsstaaten
  • Island
  • Liechtenstein
  • Monaco
  • Norwegen
  • Schweiz

Umsetzungsbereiche

SEPA umfasst:

  • den zukünftigen EURO Zahlungsverkehr
  • einheitliche Instrumente für Euro-Zahlungen (Zahlungsanweisungen, Einzüge, Kartenzahlungen etc.)
  • einheitliche technische Standards und Abwicklungsverfahren
  • die fortlaufende Entwicklung neuer kundenorientierter Dienstleistungen

Vorteile

SEPA ermöglicht für alle Überweisungen innerhalb der SEPA-Länder den Inlandspreis. Privatkunden und Unternehmen benötigen in Europa zukünftig nur noch ein einziges Konto für ihre Überweisungen und Einzüge.

Der neue einheitliche technische und rechtliche Rahmen für den Zahlungsverkehr betrifft Überweisungen, Einzüge und Kartenzahlungen. Das bringt zum Beispiel Vorteile für international tätige Firmen. Auch Privatpersonen, die in mehreren Ländern Zahlungsverkehrsdienste nutzen (z.B. für Ferienhaus im Ausland, bei Berufstätigkeit bzw. Studium mit vielen Auslandsaufenthalten) profitieren.

Banken europaweit gleichgestellt

Österreichische Banken können von einem Standort aus die gleichen Vorteile anbieten wie große europäische Bankenkonzerne. Auch wenn die Banken einen großen Teil der Kosten für die Umstellung auf sich nehmen (ca. 100-150 Mio. Euro), wird es durch die SEPA-Einführung keine damit zusammenhängenden Preis-Erhöhungen für die Bankkunden geben. Schließlich ist ein sicherer Zahlungsverkehr eine der wesentlichsten Bank-Dienstleistungen.

Gemeinsame Einführung

Verantwortlich für die Einführung von SEPA ist das European Payments Council (EPC) in Brüssel, das aus Banken und Bankenverbänden aller 32 Länder besteht. Dabei arbeitet das EPC mit der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank zusammen. In Österreich koordinieren die Kreditinstitute, die Österreichische Nationalbank, die Sparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich und der Verband der österreichischen Banken und Bankiers gemeinsam die Umsetzung im „Austrian Payments Council“.

Vorteile für Privatkunden und Unternehmer

SEPA schafft viele Vorteile für Privatkunden und Unternehmer bei der Handhabung Ihrer Zahlungen innerhalb Europa als auch international.

  • Bessere Flexibilität durch die Möglichkeit, sämtliche Überweisungen oder Einzüge über ein Konto in Europa abzuwickeln.
  • Verbesserte Steuerung der Zahlungsabläufe und Liquidität.
  • Kostenersparnisse durch Standardisierung.
  • Einfacher Einkauf von Waren und Dienstleistungen im europäischen Ausland.
  • Abwicklung bargeldloser, internationaler Transaktionen zu gleichen Konditionen wie im Inland.
  • Grenzüberschreitend werden SEPA Zahlungen in Zukunft schneller durchgeführt.

Elektronischer Zahlungsverkehr

Anfang des Jahres 2008 wurde der elektronische Zahlungsverkehr in den SEPA-Ländern vereinheitlicht. Diese erlaubt allen
- Verbrauchern,
- Unternehmen
- und sonstigen Wirtschaftsakteuren
unabhängig von dem Land, in dem Sie sich befinden, Euro-Zahlungen über Electronic Banking zu den selben Bedingungen zu tätigen und zu empfangen.


SEPA-Migration in Österreich

Am 2.4.2012 wurde vom europäischen Gesetzgeber die SEPA-Enddatum-Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht, welche regelt, bis wann die jeweiligen nationalen Zahlungsverkehrsinstrumente auf die neuen SEPA-Verfahren umgestellt werden müssen. Somit muss gemäß EU-Verordnung auch in Österreich bis 1.2.2014 die vollständige Umstellung auf die neuen SEPA-Verfahren abgeschlossen sein.

Tipps für den Umstieg:

Um die SEPA-Instrumente nützen zu können, sind kundenseitig einige organisatorische Anpassungen notwendig. Die nachstehende Aufstellung zeigt Ihnen, welche Anpassungen für Sie als Unternehmer zu beachten sind und wo Anpassungen durchzuführen sind. Wir empfehlen Ihnen, notwendige Umstellungsaktivitäten rechtzeitig zu planen.

  • Informieren Sie alle in Ihrem Unternehmen betroffenen Mitarbeiter, damit diese sich optimal auf die Neuerungen in der Zahlungsverkehrsabwicklung vorbereiten können.
  • Erfragen sie von Ihren inländischen Geschäftspartnern deren IBAN und hinterlegen Sie diese in Ihren internen Systemen. Vergessen Sie dabei nicht Ihre eigenen Mitarbeiter und hinterlegen Sie auch deren IBAN in Ihrem Gehalts-/Lohnverrechnungsprogramm. Nutzen Sie für inländische Kontoverbindungen unser IBAN/BIC-Konvertierungsservice direkt im Volksbank Electronic-Banking.
  • Fragen Sie ausländische Geschäftspartner zusätzlich nach der BIC deren Kreditinstitut und hinterlegen Sie diese ebenfalls in Ihren internen Systemen.
  • Geben Sie auf Ihren Geschäftsunterlagen und Formularen Ihre Kontoverbindungsdaten in Form von IBAN und BIC an.
  • Versenden Sie an Kunden zur Begleichung von Rechnungen nur noch die neue SEPA-Zahlungsanweisung. Bedrucken Sie Zahlungsanweisungen selbst, so stellen Sie Ihren Belegdruck rechtzeitig auf den neuen SEPA-Beleg um.
  • Haben Sie noch „Vorräte“ an alten Belegen? Brauchen Sie diese auf und steigen Sie rechtzeitig auf den neuen SEPA-Beleg um. Alte Belege können nur noch in der Übergangsfrist bis 31.1.2014 verwendet werden.
  • Sind Ihre Finanzbuchhaltung und sonstigen internen Systeme „FIT for SEPA“? Prüfen Sie, ob Ihre internen Systeme für SEPA gerüstet sind und besprechen Sie etwaige notwendige Anpassungen mit dem Lieferanten der Software (XML-Format, Abbildung von IBAN & BIC, Mandatsnummern, usw.).
  • Wenn Sie heute bereits Einzugsverfahren nutzen, so optimieren Sie Ihre Geschäftsabläufe hinsichtlich der für die neuen SEPA-Verfahren geltenden Regeln (Creditor-ID, Mandat, Pre-Notification, usw.).

Eine Beschreibung zu den SEPA-Verfahren und XML-Formaten finden Sie im Download-Bereich unter www.stuzza.at.


IBAN

Was ist die IBAN?

IBAN“ ist die internationale Darstellung einer Bankverbindung. Die exakte Bezeichnung lautet „International Bank Account Number“, kurz eben „IBAN“.

Ein „Alleskönner“, ein einheitliches Kontokennzeichen, das ein Konto europaweit eindeutig und sicher identifiziert. Die IBAN besteht größtenteils aus genau den Zahlen, die bereits heute in einem Zahlungsauftrag anzugeben sind. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass die Angaben von Empfänger (Konto) und Empfängerbank (Bankleitzahl) in einer Kolonne zusammengefasst sind und durch vier zusätzliche Stellen ergänzt wurden.

Somit setzt sich die IBAN aus dem ISO-Länderkennzeichen, einer Prüfziffer, der Bank-Identifikation (Bankleitzahl) und der Kontonummer zusammen. Je nach nationaler Spezifikation kann die IBAN unterschiedlich lang sein, jedoch maximal 34-stellig. Eine österreichische IBAN besteht immer aus 20 Stellen.

Welche Informationen stecken in der IBAN?

Hier ein Beispiel einer österreichischen IBAN:

IBAN

Die integrierte Prüfziffer ermöglicht es, die IBAN des Empfängers auf Richtigkeit zu überprüfen, noch bevor die Zahlung durchgeführt wird.

Kann man eine IBAN errechnen?

Bitte errechnen Sie sich die IBAN Ihrer Zahlungsempfänger nicht selbst! Wenn keine eindeutigen Angaben zur IBAN auf Drucksorten, z.B. Rechnungen, ersichtlich sind, fragen Sie lieber den Zahlungsempfänger nach seiner IBAN. Bei Überweisungen ins Ausland kann eine falsch angegebene IBAN zu Rückleitungen und in Folge zu Kosten führen. Die formale Richtigkeit einer IBAN können Sie unter www.stuzza.at überprüfen.

Wo ist die IBAN zu finden?

Die IBAN ist kein Geheimnis! Sie ist auf Ihrem Kontoauszug und zusätzlich in der Electronic Banking-Umsatzübersicht ersichtlich. Jederzeit griffbereit ist die IBAN auf der Bankomatkarte.


BIC

Was ist der BIC?

Diese drei Buchstaben stehen für „Bank Identifier Code“ und sind die weltweit gültige und eindeutige Kurzbezeichnung einer Empfängerbank.

Der BIC ersetzt Bankleitzahl inkl. Name und Adresse einer Bank im Langtext. Zahlungsempfänger können diese internationale Bankleitzahl ihrer kontoführenden Bank auch unter der Bezeichnung „SWIFT“, „SWIFT-Code“ oder „SWIFT-Adresse“ angeben.

BIC bei Inlandszahlungen

Bei Zahlungen innerhalb von Österreich ist die Angabe der BIC nicht notwendig. Da die IBAN auch die Bankleitzahl enthält, woraus die Empfängerbank eindeutig identifiziert werden kann, ist bei Inlandszahlungen keine Angabe der BIC notwendig.

Bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb der EU muss noch bis 1.2.2016 zusätzlich zur IBAN auch die BIC angegeben werden.

BIC bei Auslandszahlungen


Der BIC ist besonders für Auslandszahlungen wichtig. Sind auf einer Rechnung verschiedene Angaben zu einer Bank angeführt, wählen Sie immer die BIC.

Beispiel
Der BIC besteht meistens aus 8, manchmal auch aus 11 Stellen. Er setzt sich aus einem Kennzeichen zur Bankidentifikation, dem ISO-Länderkennzeichen, einem Regionscode und fallweise noch ergänzend aus einer Zweigstellenbezeichnung zusammen.

Beispiel 8-stellig für Hauptanstalten:

Beispiel: BIC Hauptanstalten

Beispiel 11-stellig für Zweiganstalten (Filialen):

Beispiel: BIC Filiale

Wo ist die BIC der kontoführenden Bank zu finden?

Sie ist auf Ihrem Kontoauszug und zusätzlich in der Electronic Banking-Umsatzübersicht ersichtlich. Jederzeit griffbereit ist die BIC auf der Bankomatkarte.


SEPA-Verfahren

SEPA-Zahlungsanweisung

Durch die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsaumes kommt es auch bei Zahlungsbelegen zu einer Neuerung: Es wird künftig nur mehr einen einzigen und einheitlichen Zahlungsbeleg, die Zahlungsanweisung, geben.

Der neue Zahlungsbeleg sieht dem bisher verwendeten Zahlschein sehr ähnlich. Wie der Zahlschein enthält auch die neue Zahlungsanweisung den Namen des Empfängers, den Verwendungszweck, ein Unterschriftsfeld und ein Betragsfeld. Im Gegensatz zum Zahlschein werden bei der neuen Zahlungsanweisung anstatt Konto und Bankleitzahl des Empfängers die IBAN (Internationale Bank-Kontonummer) und die BIC (Bank Identifikations-Code, auch als SWIFT-Code bezeichnet) verwendet.

Bitte beachten Sie, dass die Annahme von Zahlschein, Erlagschein, Überweisung und EU-Standard-Überweisung durch die Bank am 01.01. 2014 endet. Wenn Sie Zahlungsbelege an Ihre Kunden ausgeben, so verwenden Sie schon jetzt die neue Zahlungsanweisung.

SEPA redit Transfer (SCT)

Dieser ist ein vollautomatisiertes Zahlungsverkehrsinstrument ohne Betragslimit für Inlands- und grenzüberschreitende Euro-Überweisungen mit einer Überweisungsdauer von maximal einem Tag (ab Durchführungstag). Der SEPA Credit Transfer wird in Österreich seit 28.1.2008 angeboten.

Grundsätzlich ist jede Überweisung in Euro innerhalb der SEPA-Länder eine „SEPA Credit Transfer“, sofern folgende Kriterien eingehalten werden:

  • Angabe der IBAN des Empfängers
  • Angabe der BIC der Empfängerbank (kann bei Überweisungen innerhalb von Österreich entfallen)
  • Spesenoption „Spesenteilung“

SEPA Einzüge (SEPA Direct Debit - SDD)

Mit den beiden SEPA Direct Debit (SDD) Verfahren wurden erstmals einheitliche grenzüberschreitende Einzugsverfahren implementiert. SEPA Direct Debit Core wird für Einzüge von Verbrauchern verwendet, SEPA Direct Debit B2B für Einzüge von Nicht-Verbrauchern. Für beide SDD-Verfahren gelten bestimmte Regelungen, die eingehalten werden müssen, damit Einzüge als SEPA Direct Debits durchgeführt werden können.

Für die Konsumenten bringt das neue, in allen Euro-Ländern einheitliche Einzugsverfahren eine längere Einspruchsfrist bei strittigen bzw. nicht autorisierten Einzügen (acht Wochen ab Einzugsdatum) und einen exakten Fälligkeitstermin für einen Einzug. Sie wissen also in Zukunft den exakten Tag der Kontobelastung.

SEPA Kartenzahlungen (SEPA Cards)

Bankkarten mit Zahlungsfunktion werden künftig europaweit noch mehr forciert. Österreichische Kunden werden kaum Änderungen merken, da sie meist schon heute ihre Bankkarte in den SEPA-Teilnehmerländern wie zu Hause nutzen können. Durch mehr Akzeptanzstellen werden die elektronischen Zahlungen deutlich zunehmen und es wird weniger Bargeld für den täglichen Zahlungsverkehr notwendig sein. Ein Umtausch österreichischer Bankkarten ist nicht erforderlich.


SEPA-Zahlungsanweisung

Durch die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsaumes kommt es auch bei Zahlungsbelegen zu einer Neuerung: Es wird künftig nur mehr einen einzigen und einheitlichen Zahlungsbeleg, die Zahlungsanweisung, geben.

Der neue Zahlungsbeleg sieht dem bisher verwendeten Zahlschein sehr ähnlich. Wie der Zahlschein enthält auch die neue Zahlungsanweisung den Namen des Empfängers, den Verwendungszweck, ein Unterschriftsfeld und ein Betragsfeld. Im Gegensatz zum Zahlschein werden bei der neuen Zahlungsanweisung anstatt Konto und Bankleitzahl des Empfängers die IBAN (Internationale Bank-Kontonummer) und die BIC (Bank Identifikations-Code, auch als SWIFT-Code bezeichnet) verwendet.

Bitte beachten Sie, dass die Annahme von Zahlschein, Erlagschein, Überweisung und EU-Standard-Überweisung durch die Bank am 01.01. 2014 endet. Wenn Sie Zahlungsbelege an Ihre Kunden ausgeben, so verwenden Sie schon jetzt die neue Zahlungsanweisung.


SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer)

Der SEPA Credit Transfer ist ein vollautomatisiertes Zahlungsverkehrsinstrument ohne Betragslimit für Inlands- und grenzüberschreitende Euro-Überweisungen mit einer Überweisungsdauer von maximal einem Tag (ab Durchführungstag).

Jede Überweisung innerhalb der SEPA-Länder, die folgende Kriterien erfüllt, ist ein SEPA Credit Transfer:

  • XML-Nachrichtenformat
  • Überweisung auf Konten in Länder der EU, Island, Monaco, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz.
  • Überweisungsbetrag in Euro.
  • Bankverbindung von Auftraggeber und Empfänger sind in Form von IBAN und BIC angegeben.
  • Auftraggeber und Empfänger tragen jeweils nur die Spesen der eigenen Bank (Spesenteilung).
  • Normale Durchführung ("Eilzahlung" bei SCT nicht möglich!).
  • Garantierte Durchführungsfrist bis zur Gutschrift beim Empfänger-Kreditinstitut bei elektronischer Anlieferung max. ein Bankarbeitstag.
  • Durch die separate Abrechnung der Entgelte wird der Überweisungsbetrag dem Zahlungsempfänger zur Gänze gutgeschrieben.

Bei grenzüberschreitenden Zahlungen ist die BIC noch bis 1.2.2016 verpflichtend anzugeben. Bei SEPA-Überweisungen innerhalb von Österreich hingegen kann die BIC entfallen, da in der IBAN auch die Bankleitzahl enthalten ist, woraus die Empfängerbank eindeutig identifiziert werden kann.


SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit)

Seit November 2009 stehen die SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit) zur Verfügung. Durch den einheitlichen Rechtsrahmen und die Standardisierung im Zuge von SEPA kann die SEPA-Lastschrift für Euro-Zahlungen im Inland und allen SEPA-Ländern verwendet werden.

Mit den beiden SEPA Direct Debit Verfahren wurden erstmals einheitliche grenzüberschreitende Lastschriftverfahren implementiert. SEPA Direct Debit Core wird für Einzüge von Verbrauchern verwendet, SEPA Direct Debit B2B für Einzüge von Geschäftskunden (B2B = „business to business“). Für beide Verfahren gelten bestimmte Regelungen, die eingehalten werden müssen, damit Einzüge als SEPA Direct Debit durchgeführt werden können.

Für Konsumenten bringt das neue, in allen Euro-Länder einheitliche Lastschriftverfahren eine längere Einspruchsfrist bei strittigen bzw. nicht autorisierten Lastschriften und einen exakten Fälligkeitstermin.

Bitte beachten Sie

Das SEPA-Lastschriftverfahren sieht die verpflichtende Mitgabe einer Identifizierung des Lastschrifteinreichers mit jeder Lastschrift vor. Um die neuen SEPA-Lastschriftverfahren zu nutzen, benötigt jeder Lastschrifteinreicher eine sog. Creditor-ID (CID). Die Ausgabe und Verwaltung der österreichischen Creditor-ID´s wird von der Österreichischen Nationalbank (OeNB) übernommen. Wenn Sie die bisherigen Lastschriftverfahren nutzen und noch über keine Creditor-ID verfügen, so setzen Sie sich bitte mit Ihrem Betreuer in Verbindung.


SEPA Direct Debit Core (SEPA-Lastschrift)

SEPA Direct Debit Core ähnelt der österreichischen Einzugsermächtigung. Für jeden Einzug muss der Zahlungsempfänger (Creditor) ein Mandat (Einzugsauftrag) vom Zahlungspflichtigen (Debtor) einholen und dafür eine eindeutige Mandatsreferenz vergeben.
Das Mandat (Berechtigung zum Abbuchen von bestimmten Geldbeträgen) enthält Name, Adresse und Unterschrift des Bezogenen sowie Informationen über das einzugsermächtigte Unternehmen.

Für die SEPA Direct Debit Core gilt

  • IBAN und BIC an Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl.
  • Jeder der einzieht benötigt eine Creditor-ID (CID).
  • Für jeden Einzug muss der Zahlungsempfänger (Creditor) ein Mandat (Einzugsauftrag) vom Zahlungspflichtigen (Debtor) einholen und dafür eine eindeutige Mandatsreferenz (z.B. Polizzen-Nummer) vergeben.
  • Der Zahlungsempfänger verpflichtet sich, spätestens 14 Tage bevor die SEPA-Lastschrift fällig ist, den Zahlungspflichtigen über Höhe und Termin des einzuziehenden Betrages zu informieren (außer es wurde eine andere Frist vereinbart).
  • Unternehmen können mit ihren Kunden einen Fälligkeitstermin vereinbaren. Damit ist dem Zahlungspflichtigen der exakte Tag der Kontobelastung bekannt und er kann für entsprechende Kontodeckung sorgen.
  • Erstmalige bzw. einmalige Lastschriften müssen fünf Tage vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen, Folgezahlungen mindestens zwei Tage vor Fälligkeit.
  • SEPA Direct Debit Core kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Zahlungsempfänger zurückgegeben werden.
  • Bei Vorliegen einer unrechtmäßigen Belastung kann die Abbuchung innerhalb von 13 Monaten zurückgerufen werden.

Ab April: SEPA-Lastschrift COR1

  • Die Option „COR1“ gilt zunächst nur innerhalb von Österreich. Zahlungspflichtigen-Konten, die bei einem außerhalb Österreich ansässigen Kreditinstitut geführt werden, können vorerst nur mit der Standardoption (CORE) durchgeführt werden.
  • Bei COR1 gilt: Erstmaliger, einmaliger, wiederkehrender und letzmaliger Einzug = D-1 (D= „duedate“ und bedeutet Belastungstag).
  • D.h., der Einzug muss mindestens 1 Tag vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen (Debtor) vorliegen.


SEPA Direct Debit B2B (SEPA-Firmenlastschrift)

Die SEPA-Firmenlastschrift ähnelt dem momentan in Österreich gebräuchlichen Lastschriftsverfahren (Abbuchungsauftrag), allerdings ist die SEPA-Firmenlastschrift ausschließlich für Geschäftskunden („business to business“) zulässig. SEPA-Lastschriften zwischen Unternehmen können sowohl mit dem SEPA Direct Debit Core als auch dem SEPA Direct Debit B2B Verfahren abgeschlossen werden. Die SEPA-Firmenlastschrift unterscheidet sich von der SEPA-Lastschrift für Konsumenten (SEPA Direct Debit Core) durch die Finalität des Einzuges.

Für die SEPA-Firmenlastschrift gilt:

  • IBAN und BIC an Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl.
  • Jeder der einzieht benötigt eine Creditor-ID (CID).
  • Für jeden Einzug muss der Zahlungsempfänger (Creditor) ein Mandat (Einzugsauftrag) vom Zahlungspflichtigen (Debtor) einholen und dafür eine eindeutige Mandatsreferenz (z.B. Rechnungsnummer) vergeben.
  • Einmalige, erstmalige oder Folgelastschriften müssen einen Tag vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen (Debtor) vorliegen.
  • Es besteht keine Möglichkeit der Rückgabe, da die Bank des Zahlungspflichtigen verpflichtet ist, die Mandatsdaten bereits vor der Belastung auf Übereinstimmung mit der vorliegenden Lastschrift zu überprüfen.
  • Bei Vorliegen einer unautorisierten Lastschrift  kann die Abbuchung aber auch hier innerhalb von 13 Monaten zurückgerufen werden.
  • Beim Wechsel vom herkömmlichen Lastschrifts-Verfahren auf die SEPA-Lastschrift, ist zu beachten, dass der Zahlungsempfänger vor der ersten SEPA-Lastschrift den Zahlungspflichtigen über den Wechsel zu unterrichten hat und auch seine Creditor-ID und die Mandatsreferenz anzugeben hat.
  • Der Zahlungspflichtige muss nach Unterfertigung des Mandats zu seiner Hausbank gehen und dort das Mandat erfassen lassen. Ist am „duedate“ (Fälligkeitstag) bei der Bank kein Mandat gespeichert, wird der Einzug automatisch retourniert.


Creditor Identifikation (CID)

Die Creditor Identifikation (CID) dient der eindeutigen Identifizierung des Creditors (Lastschriftseinreicher) und in Verbindung mit der Mandatsreferenznummer auch der Identifizierung des Mandats. Das SEPA-Lastschriftverfahren sieht die verpflichtende Mitgabe einer Identifizierung des Lastschrifteinreichers mit jeder Lastschrift vor. In Österreich hat die Creditor-ID immer eine Gesamtlänge von 18 Stellen. Sie besteht aus dem ISO-Ländercode (Stelle 1-2), einer Prüfziffer (Stelle 3-4), dem Business Area Code (Stelle 5-7) und einem nationalen Identifikationsmerkmal (Stelle 8-18).

Die Antragstellung für eine Creditor-ID erfolgt durch die Hausbank des Creditors bei der Österreichischen Nationalbank (OeNB). Eine direkte Beantragung durch den Creditor ist nicht möglich. Die Zulassung zum Lastschriftverfahren selbst erfolgt ausschließlich durch die Hausbank des Creditors. Wenn Sie heute die bisherigen Lastschriftverfahren nutzen und noch über keine Creditor-ID verfügen, so setzen Sie sich bitte mit Ihrem Betreuer in Verbindung.

Im Rahmen der Zahlungsabwicklung erfolgt keine Plausibilisierung der im Datensatz angegebenen Creditor-ID gegen die Datenbestände der OeNB. Die Creditor-ID ist zwar verpflichtend im Datensatz des SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit) mitzugeben, die in die Abwicklung einbezogenen Banken (Debtor Bank, Creditor Bank, zwischengeschaltete Institute) sind jedoch zu keinen über die Berechnung der Prüfziffer hinausgehenden Validierungen verpflichtet. 

Informationen zu Vergabeprozess und weitere Details zum Aufbau der Creditor-ID finden Sie auf der Webseite der Österreichischen Nationalbank (OeNB) unter www.oenb.at.


Das Mandat

Das Mandat ist die Autorisierungsvereinbarung zwischen Zahlungsempfänger (Creditor) und Zahlungspflichtigem (Debtor). Das Aussehen des SEPA-Mandats kann vom Creditor frei gestaltet werden, jedoch muss das Mandat mindestens folgende Felder enthalten:

  • Bezeichnung „SEPA (Firmen) Lastschriftsmandat“
  • Name des Zahlungspflichtigen (Debtor)
  • Anschrift des Zahlungspflichtigen (Land, PLZ, Straße, Nr.)
  • IBAN des Zahlungspflichtigen
  • BIC der Bank des Zahlungspflichtigen
  • Name des Zahlungsempfängers (Creditor)
  • Creditor-ID des Zahlungsempfängers
  • Adresse des Zahlungsempfänger (Straße, Nr., PLZ, Land)
  • Art der Zahlung (einmalig oder wiederkehrend)
  • Ort, Datum und Unterschriftsfeld (Unterschrift Zahlungspflichtiger)

Weiters muss die jeweils gültige Textierung des Mandatstextes verwendet werden. Der Zahlungspflichte (Debtor) ergänzt Name, Anschrift, Bankverbindung (IBAN, BIC), Datum und Unterschrift auf dem vom Zahlungsempfänger (Creditor) mit seiner Creditor-ID (CID) vorausfüllten Formular.

Bei SEPA Direct Debit B2B muss der Zahlungspflichtige nach Unterfertigung des Mandats zu seiner Hausbank gehen und dort das Mandat erfassen lassen. Ist am Fälligkeitstag bei der Bank kein Mandat gespeichert, wird der Einzug automatisch retourniert.

Beispiel SEPA-Firmenlastschriftsmandat (rot = vom Creditor und blau vom Debtor auszufüllen):

Beispiel SEPA-Firmenlastschriftsmandat

SEPA Kontoauszug und Retourdatenträger

Die neuen SEPA-Formate, die sog. „camt-Nachrichten“, lösen die derzeit geltenden MT94x-Nachrichtenformate und den Retourdatenträger ab. Im Volksbank Electronic-Banking stehen Ihnen ab November 2012 camt-Nachrichten in verschiedenen Ausprägungen zur Verfügung.

XML-Nachrichtentyp Anwendung heutiges Format
camt.052 untertägiger Kontoauszug MT941/942
camt.053 abgeschlossener Kontoauszug MT940
camt.054 Retourdatenträger Cremul/Debmul

Eine Formatspezifikationen finden Sie im Download-Bereich unter www.stuzza.at.


IBAN Konvertierungsservice

IBAN Konvertierungs-Service im Electronic Banking

Für die Umwandlung Ihrer im Volksbank Electronic Banking gespeicherten Daten inländischer Kontoverbindungen von Konto/Bankleitzahl auf IBAN/BIC steht Ihnen ein kostenlose Vorlagenkonvertierungs-Service direkt in Ihrem Volksbank Electronic Banking zur Verfügung. Nutzen Sie dieses kostenlose Service und wandeln Sie schon heute Konto und Bankleitzahl Ihrer Zahlungsempfänger bzw. Geschäftspartner auf IBAN und BIC um.

Eine Beschreibung, wo Sie das Konvertierungs-Service in Ihrem Volksbank Electronic Banking finden und wie es funktioniert, finden Sie hier zum Download.

IBAN-Konvertierungs-Service im Volksbank Internet Banking:

Download (Volksbank Internet Banking)

IBAN-Konvertierungs-Service im Volksbank Office Banking:

Download (Volksbank Office Banking)


Weitere Informationen

Nähere Informationen erhalten Sie auch unter: www.austrianpaymentscouncil.at. Gerne berät Sie auch Ihr Volksbank-Berater zu den neuen Überweisungsstandards mit der SEPA-Überweisung. Vereinbaren Sie über das nachfolgende Formular gleich einen Termin mit Ihrem Berater.

Kontakt

Kontaktieren Sie Ihren Volksbank-Berater, er informiert Sie gerne zum Thema SEPA.










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SEPA-Broschüre für Konsumenten

Die Broschüre gibt Ihnen einen Überblick, was sich durch SEPA für Sie als Konsument im Zahlungsverkehr ändert und wie Sie von den SEPA-Vorteilen profitieren.

SEPA Broschüre für Unternehmer

Um die SEPA-Instrumente nutzen zu können, sind organisatorische Anpassungen notwendig. Die Broschüre gibt Ihnen einen Überblick über die SEPA-Umstellung und zeigt auf, welche Änderungen für Sie als Unternehmer zu beachten sind.